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Finanzierungsangebote > Clusterfonds Start-Up! > Finanzierungskonditionen

Finanzierungskonditionen

Höhe der Beteiligung:   
Der Clusterfonds Start-Up! beteiligt sich in Höhe von bis zu 500.000 Euro am Unternehmen.

Art der Beteiligung:   
Die Beteiligung erfolgt vorrangig in Form einer offenen Beteiligung in Kombination mit einem Nachrangdarlehen. Nach Erwerb der Anteile im Rahmen einer Kapitalerhöhung ist der Clusterfonds Start-Up! mit 10% am Unternehmen beteiligt. Auf die Darlehens- und Zinsforderungen erklärt der Clusterfonds Start-Up! im Voraus einen Rangrücktritt.

Als Alternative dazu kann die offene Beteiligung zur Unternehmensbewertung weiterer Eigenkapitalgeber abgeschlossen werden.

Es sind auch mit Nachrangvereinbarung versehene, stille Beteiligungen möglich.

Laufzeit:   
Die Laufzeit der Nachrangdarlehen beträgt sieben Jahre. Die Auszahlung ist an das Erreichen von Meilensteinen geknüpft.

Die Laufzeit der typisch stillen Beteiligung ist bis max. 31.12.2016 möglich.

Beteiligungsentgelt:    
Die Zinsen für das Nachrangdarlehen betragen 10 % p. a. Eine Zinsstundung für die ersten zwei Jahre ist möglich.

Die Vergütung für die stille Beteiligung umfasst ein einmaliges Beteiligungsentgelt, eine feste und eine gewinnabhängige Komponente sowie eine zum Ende der Laufzeit fällig werdende pauschale Endvergütung.

Wandlungsrecht:   
Bei weiteren Finanzierungsrunden besteht für das Nachrangdarlehen bzw. die stille Beteiligung und die aufgelaufenen Zinsen ein Wandlungsrecht in eine offene Beteiligung zur Bewertung der jeweiligen Finanzierungsrunde.

Eigenbeitrag/Sideinvestment:  
Die Gründergesellschafter müssen keine persönliche Haftung übernehmen. Ein Investment der Gründer oder ein Sideinvestment anderer privater Seedkapitalgeber in Höhe von zusammen 100.000 Euro muss gegeben sein. Finanzielle Eigenbeiträge der Gründer bei Start der Seedphase  können angerechnet werden.

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